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KFGNorm
KFG 1967 §102 Abs10Rechtssatz
§ 102 Abs 10 KFG bietet nur eine Grundlage dafür, den Lenker wegen des Nichtmitführens der in der Gesetzesstelle genannten Gegenstände zu bestrafen, nicht aber wegen Nichtvorweisens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030131.X05Im RIS seit
27.07.2020Zuletzt aktualisiert am
27.07.2020