RS Vwgh 1987/10/29 87/06/0107

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Veröffentlicht am 29.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ob die letztlich auch vom Bf geteilte Ansicht der Gemeindebehörden und der bel Beh, dass der noch aus der Zeit vor der Geltung des Tir ROG stammende Bebauungsplan, in dem 7 m Traufenhöhe vorgesehen war, zu Recht in zwei Vollgeschosse umgedeutet werden durfte, ist der Prüfung durch den VwGH entzogen, da der Beschwerdegrund der inhaltlichen Rechtswidrigkeit nicht geltend gemacht wurde (Hinweis auf E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060107.X04

Im RIS seit

14.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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