RS Vwgh 1987/10/29 85/06/0188

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Veröffentlicht am 29.10.1987
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Index

L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
GdO Slbg 1976 §66;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 litc;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Ist Gegenstand der Prüfung durch den VwGH zunächst der Bescheid der Vorstellungsbehörde, dann sind Mängel der Gemeindebehörden nur insofern von Bedeutung, als die Gemeindeaufsichtsbehörde ihnen nicht entsprechend Rechnung getragen hat.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060188.X01

Im RIS seit

11.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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