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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §3 Abs1 idF 1986/395;Rechtssatz
Für eine Kündigungsentschädigung die auf Grund einer erst nach Ablauf der Frist des § 3 Abs 1 IESG angesprochenen Entlassung gebührt, steht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110056.X01Im RIS seit
29.05.2006