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23/01 KonkursordnungNorm
AngG §20 Abs2;Rechtssatz
Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung einer gem § 25 Abs 1 KO vorzeitig austretenden Angestellten ist - unter dem hiebei maßgeblichen Gesichtspunkt der vom Masseverwalter fiktiv einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfrist (E v. 22.10.1986, 85/11/0067) - auch die Angestelltenzeit der Austretenden mit zu berücksichtigen, die er vor dem Eintritt des Erwerbers des Betriebes in sein Angestelltendienstverhältnis mit dem Vorgänger bei diesem zurückgelegt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110169.X04Im RIS seit
30.05.2006