Index
L71063 Marktordnungen NiederösterreichNorm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt (Aufforderung durch Gendarmeriebeamte, den Marktstand einzuräumen widrigens die Festnahme und die Räumung durch die Feuerwehr erfolge) ist mangels einer dem § 331 Abs 1 Z 5 GewO 1973 entsprechenden Regelung über Ausweisleistung (Vorlage des Originals des Gewerbescheines, Vorlage einer Ermächtigungsurkunde des Gewerbeinhabers) in der Jahrmarktordnung der Stadt Pöchlarn (Fassung vom 7.6.1956) war rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040217.X02Im RIS seit
26.09.2005