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L71063 Marktordnungen NiederösterreichNorm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Ausführungen, dass die im Beschwerdefall bekämpfte Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt ua unter Bezugnahme auf das Fehlen einer dem § 331 Abs 1 Z 5 GewO 1973 entsprechenden Regelung in der Jahrmarktordnung der Stadt Pöchlarn (Fassung vom 7.6.1956) für rechtswidrig erklärt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040217.X01Im RIS seit
26.09.2005