Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass bei Vorhandensein von Radarmessanlagen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von keinem Kraftfahrer überschritten werde, ist dem VwGH unbekannt.
Schlagworte
Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180093.X02Im RIS seit
17.10.2005