RS Vwgh 1987/11/5 87/18/0093

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Veröffentlicht am 05.11.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §96 Abs8;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass bei Vorhandensein von Radarmessanlagen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von keinem Kraftfahrer überschritten werde, ist dem VwGH unbekannt.

Schlagworte

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180093.X02

Im RIS seit

17.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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