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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561;Rechtssatz
Die Nebentätigkeitsvergütung darf keinesfalls höher sein als die Besoldung, die ein Beamter beziehen würde, wenn diese Nebentätigkeit seine Haupttätigkeit wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120136.X03Im RIS seit
22.09.2006