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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561;Rechtssatz
Das für die Besoldung der Haupttätigkeit im konkreten Einzelfall wesentliche mitbestimmende Laufbahnprinzip hat wegen der gesetzlichen Forderung der Angemessenheit, bezogen auf die Tätigkeit, jedenfalls außer Betracht zu bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120136.X04Im RIS seit
22.09.2006