RS Vwgh 1987/11/9 87/10/0134

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Hat die Behörde eine mit einem verbesserungsfähigen Formgebrechen behaftete Berufung sofort (ohne Verbesserungsauftrag) als unzulässig zurückgewiesen, so ist dieser Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100134.X02

Im RIS seit

08.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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