RS Vwgh 1987/11/9 86/10/0008

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
NatSchG Tir 1975 §13;

Rechtssatz

Der Begriff "Identität der Sache" muss in erster Linie aus einer rechtlichen Betrachtungsweise beurteilt werden; eine rein technische oder mathematische Betrachtungsweise hat dagegen in den Hintergrund zu treten (Hinweis auf E 11.12.1984, 84/07/0162, VwSlg 11610 A/1984).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100008.X01

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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