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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der Spruch des Bescheides über die Verleihung einer schulfesten Stelle hat sowohl die Verleihung an einen Bewerber als auch die Abweisung der Anträge der übrigen Bewerber zu enthalten (Hinweis E 27.11.1975, 1076/75). Wird mit dem Bescheid, der dem nicht ernannten Bewerber zugestellt wird, nicht auch über die Verleihung der schulfesten Stelle an einen Dritten entschieden, so ist dieser Bescheid mangelhaft (Hinweis E 26.6.1974, 0991/72, VwSlg 8643 A/1974).
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120158.X01Im RIS seit
22.09.2006