RS Vwgh 1987/11/9 86/12/0158

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §165;
LDG 1984 §21;

Rechtssatz

Der Spruch des Bescheides über die Verleihung einer schulfesten Stelle hat sowohl die Verleihung an einen Bewerber als auch die Abweisung der Anträge der übrigen Bewerber zu enthalten (Hinweis E 27.11.1975, 1076/75). Wird mit dem Bescheid, der dem nicht ernannten Bewerber zugestellt wird, nicht auch über die Verleihung der schulfesten Stelle an einen Dritten entschieden, so ist dieser Bescheid mangelhaft (Hinweis E 26.6.1974, 0991/72, VwSlg 8643 A/1974).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120158.X01

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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