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23/01 KonkursordnungNorm
AngG §29 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zu Einwänden (unter Hinweis auf Ziniel, DRdA 1987, 221 ff) gegen die in den E vom 19.11.1986, 84/11/0238 und v. 26.11.1986, 83/11/0238 ausgesprochene Rechtsauffassung des VwGH, dass Arbeitnehmer, die Bestandschutz genießen, bei vorzeitigem Austritt nach § 29 AngG grundsätzlich nur Anspruch auf Kündigungsentschädigung für den Zeitraum, der für einen nicht den Bestandsschutz unterliegenden Arbeitnehmer in Betracht kommt, haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110109.X03Im RIS seit
11.07.2001