RS Vwgh 1987/11/10 87/11/0109

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

23/01 Konkursordnung
60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §29 Abs1;
ArbVG §121;
ArbVG §122;
IESG §1 Abs2;
KO §25 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zu Einwänden (unter Hinweis auf Ziniel, DRdA 1987, 221 ff) gegen die in den E vom 19.11.1986, 84/11/0238 und v. 26.11.1986, 83/11/0238 ausgesprochene Rechtsauffassung des VwGH, dass Arbeitnehmer, die Bestandschutz genießen, bei vorzeitigem Austritt nach § 29 AngG grundsätzlich nur Anspruch auf Kündigungsentschädigung für den Zeitraum, der für einen nicht den Bestandsschutz unterliegenden Arbeitnehmer in Betracht kommt, haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110109.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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