RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0165

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §23 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §23;

Rechtssatz

Die einem Gewerbetreibenden in der Ausübung seiner Tätigkeit durch Gesetz oder Konvention auferlegten Beschränkungen nehmen der Tätigkeit nicht die Eignung als Einkunftsquelle, wenn sie tatsächlich eine solche ist. Daß die Prostitution zur Einkommenerzielung betrieben wird, entspricht bereits ihrer Definition.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140165.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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