RS Vwgh 1987/11/10 85/14/0128

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Ein Anschluß an eine öffentliche Wasserleitung ist objektiv geeigent, den Wert einer Liegenschaft zu erhöhen. Hiebei ist es bedeutungslos, ob dieser Anschluß angestrebt wird oder auf Grund der Gegebenheiten erforderlich scheint (Hinweis E 25.9.1985, 84/13/0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X04

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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