Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Ein Anschluß an eine öffentliche Wasserleitung ist objektiv geeigent, den Wert einer Liegenschaft zu erhöhen. Hiebei ist es bedeutungslos, ob dieser Anschluß angestrebt wird oder auf Grund der Gegebenheiten erforderlich scheint (Hinweis E 25.9.1985, 84/13/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X04Im RIS seit
10.11.1987Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009