RS Vwgh 1987/11/10 85/14/0128

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hinweis U BFH 17.4.1980, IV R 207/75, BStBl 1980 II 639).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X05

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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