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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Einkünfte aus der Prostitution unterliegen als solche aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer, für Einnahmen aus der Prostitution ist von der Prostituierten als Unternehmerin Umsatzsteuer zu entrichten (Hinweis E 16.2.1983, 82/13/0208, VwSlg 5758/F).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140165.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015