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23/01 KonkursordnungNorm
AngG §29 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0067 E 22. Oktober 1986 VwSlg 12271 A/1986 RS 3Stammrechtssatz
Beginnt während der (fiktiven) Kündigungsfrist einer Kündigung durch den Masseverwalter ein neues Urlaubsjahr, so steht dem vorzeitig austretenden Arbeitnehmer Urlaubsentschädigung für den Urlaub aus dem neuen Urlaubsjahr zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110107.X03Im RIS seit
31.05.2006