RS Vwgh 1987/11/10 87/11/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1987
beobachten
merken

Index

23/01 Konkursordnung
60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §29 Abs1;
IESG §1 Abs2;
KO §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0067 E 22. Oktober 1986 VwSlg 12271 A/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Beginnt während der (fiktiven) Kündigungsfrist einer Kündigung durch den Masseverwalter ein neues Urlaubsjahr, so steht dem vorzeitig austretenden Arbeitnehmer Urlaubsentschädigung für den Urlaub aus dem neuen Urlaubsjahr zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110107.X03

Im RIS seit

31.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten