RS Vwgh 1987/11/10 85/14/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1987
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0312 E 30. April 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH führen Aufwendungen unter anderem dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 34 EStG 1972, wenn sie als Vermögensumschichtung zu beurteilen sind (Hinweis E 7.3.1984, 82/13/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X03

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten