RS Vwgh 1987/11/11 86/13/0131

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z3;
EStG 1972 §24;
EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130131.X01

Im RIS seit

11.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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