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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z3;Rechtssatz
Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130131.X01Im RIS seit
11.11.1987Zuletzt aktualisiert am
25.11.2008