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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Ein Überrechnungsantrag (wie ein Rückzahlungsantrag) kann nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß durch die spätere Einbuchung einer Belastung auf dem Konto des Antragstellers ein Negativsaldo entstanden sei, wenn die später eingebuchte Belastung nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 239 Abs 2 BAO zur Zahlung fällig wird (Hinweis E 11.4.1972, 774/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130055.X01Im RIS seit
11.11.1987