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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Rechtssatz
§ 113 BAO verpflichtet die Behörde nicht, bereits die Einbringung eines unbegründeten oder unzulässigen Antrages als ein Verlangen der betreffenden Partei anzusehen, über alle sonst möglichen, zulässigen oder zweckmäßigen Verfahrensschritte belehrt zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X04Im RIS seit
11.11.1987