RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0106

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Rechtssatz

§ 113 BAO verpflichtet die Behörde nicht, bereits die Einbringung eines unbegründeten oder unzulässigen Antrages als ein Verlangen der betreffenden Partei anzusehen, über alle sonst möglichen, zulässigen oder zweckmäßigen Verfahrensschritte belehrt zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X04

Im RIS seit

11.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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