RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0169

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z1;

Rechtssatz

Die Ansicht der Behörde, dass auch in Staaten des Warschauer Paktes die Leistung von Studierenden vor deren Parteimitgliedschaft gewertet wird, kann nicht als unschlüssig angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010169.X01

Im RIS seit

17.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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