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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1967 §14 Abs1 idF vor 1984/263;Rechtssatz
Eine Bewilligung (des Ab-Hof-Verkaufes für "Milch") kann nur für die Abgabe an Verbraucher im Versorgungsgebiet des für den Antragsteller zuständigen Bearbeitungsbetriebes bzw Verarbeitungsbetriebes erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030039.X02Im RIS seit
22.07.2005