RS Vwgh 1987/11/11 86/03/0039

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1967 §14 Abs1 idF vor 1984/263;

Rechtssatz

Eine Bewilligung (des Ab-Hof-Verkaufes für "Milch") kann nur für die Abgabe an Verbraucher im Versorgungsgebiet des für den Antragsteller zuständigen Bearbeitungsbetriebes bzw Verarbeitungsbetriebes erteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030039.X02

Im RIS seit

22.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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