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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung vor, ist es der Abgabenbehörde nicht verwehrt, im Schätzungsweg eine am Umsatzverhältnis orientierte Aufteilung in nicht abziehbare und abziehbare Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Wie bei jeder Schätzung muß jedoch auch hier beachtet werden, daß sie der Ermittlung derjenigen Grundlage dienen soll, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130197.X01Im RIS seit
11.11.1987