RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0112

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Veröffentlicht am 12.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
VStG §19;

Rechtssatz

Bei der Begründung der Strafbemessung bedarf es nicht der Anführung der Vormerkungen betreffend Verwaltungsübertretungen im Einzelnen (Hinweis E 12.10.1984, 84/02B/0008).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020112.X03

Im RIS seit

12.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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