RS Vwgh 1987/11/12 85/16/0113

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Veröffentlicht am 12.11.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §246 Abs1;
BAO §273 Abs1 lita;
BAO §278;
BAO §299;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/12, S 681;

Rechtssatz

Wird einer Mutter und ihren beiden mj Söhnen, deren Vormund sie ist, durch Bescheid des FA eine Abgabenschuld vorgeschrieben und ist der Bescheid nur an die Mutter adressiert, so kann der Bescheid nur von der Mutter, nicht aber von ihren Söhnen mit Berufung bekämpft werden (Hinweis E 13.5.1971, 1237/70). Wird über eine derartige von den Söhnen erhobene Berufung von der FLD meritorisch entschieden, so ist der Berufungsbescheid vom BMF aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160113.X01

Im RIS seit

12.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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