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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es kommt nur den von einem Zeugen wahrgenommenen "Tatsachen" Gewicht zu. Es kommt aber nicht darauf an, welche Schlüsse ein Zeuge über das Verhalten eines Besch hätte ziehen können und welche Zweifel er hätte haben müssen. (Hinweis auf E vom 14.5.1987, 87/02/0021)
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020149.X01Im RIS seit
24.11.2005