RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0149

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Veröffentlicht am 12.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Es kommt nur den von einem Zeugen wahrgenommenen "Tatsachen" Gewicht zu. Es kommt aber nicht darauf an, welche Schlüsse ein Zeuge über das Verhalten eines Besch hätte ziehen können und welche Zweifel er hätte haben müssen. (Hinweis auf E vom 14.5.1987, 87/02/0021)

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020149.X01

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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