RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0079

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Veröffentlicht am 12.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Schlüssige Beweiswürdigung, wenn die Behörde den Entlastungsbeweis auf Grund der LEDIGLICH ALLGEMEINEN BEHAUPTUNGEN der Beschuldigten als nicht gelungen ansieht.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020079.X03

Im RIS seit

12.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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