RS Vwgh 1987/11/13 86/17/0175

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Veröffentlicht am 13.11.1987
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg
22/01 Jurisdiktionsnorm

Norm

JN §66 Abs1;
LAO Slbg 1963 §21 Abs2;
OrtstaxenG Slbg §2 Abs1;
OrtstaxenG Slbg §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" ist nicht bloß iS regelmäßig wiederkehrender Aufenthalte zu verstehen, sondern erfordert eine Dauer und zeitliche Lagerung dieser Aufenthalte, die nicht lediglich für Urlaubszwecke, Kurzwecke oder Erholungszwecke typisch ist. Es ist auf das Schwergewicht der beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen des Wohnungsinhabers abzustellen (Hinweis E 26.1.1981, 119/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170175.X03

Im RIS seit

13.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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