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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1 impl;Rechtssatz
Die Einwendung eines von mehreren Geschäftsführern einer GmbH, die Wahrnehmung der steuerlichen Belange hätten nicht zu seinem Geschäftskreis gehört, ist grundsätzlich für relevant zu erachten, jedoch obliegt bei einer zulässigen Geschäftsverteilung jedem Geschäftsführer grundsätzlich die Pflicht zur Überwachung des anderen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170035.X02Im RIS seit
13.11.1987