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21/01 HandelsrechtNorm
GmbHG §16;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0705/80 E 6. Juli 1981 VwSlg 5611 F/1981; RS 5Stammrechtssatz
Der Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH ist - wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt - als einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers der Gesellschaft gegenüber möglich. Durch die in § 15 HGB getroffene Regelung wird die faktische Beendigung der Geschäftsführereigenschaft nicht beseitigt; die Anwendbarkeit des § 15 HGB ist auf den Vertrauensschutz Dritter in die Befugnis zur Abgabe rechtserheblicher Erklärungen beschränkt (OLG Wien, 1.4.1971, HS 8478).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170035.X04Im RIS seit
13.11.1987