RS Vwgh 1987/11/13 85/17/0035

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Veröffentlicht am 13.11.1987
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §43 Abs1;

Rechtssatz

Die dem Vertreter persönlich auferlegte Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben ist auf jene Mittel eingeschränkt, deren Verwaltung ihm obliegt. Eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben aus eigenen Mitteln des Vertreters kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170035.X03

Im RIS seit

13.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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