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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §15 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/12/0110 E 13. Juni 1983 RS 1Stammrechtssatz
Der Bfr kann nicht in seinen Rechten verletzt sein, wenn gleichzeitig mit dem bisherigen Überstundenpauschale auch die vom Bfr zu leistenden Überstunden um 10.v.H. gekürzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120134.X01Im RIS seit
30.06.2006