RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0021

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Veröffentlicht am 16.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b idF 1972/214;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0760/75 E 11. September 1975 VwSlg 8880 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verkehrsmittel kommt dann nicht in Betracht im Sinne des § 20b Abs 2 GG 56 idF 24.GG-Nov, wenn es auf der Wegstrecke nicht oder nicht an allen Tagen oder für den Beamten nicht in Betracht kommenden Verkehrszeiten verkehrt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X01

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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