RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0021

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Veröffentlicht am 16.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b idF 1972/214;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0143 E 18. März 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des § 20 b Abs 2 GehG 1956 schließt auch den Fall ein, dass öffentliche Beförderungsmittel zwar vorhanden sind, ihre Benützung durch den Beamten aber nicht als zweckmäßig angesehen werden kann (Hinweis auf E vom 16.10.1975, 1713/74, VwSlg 8900 A/1975).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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