Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0004 E 12. Oktober 1987 RS 3Stammrechtssatz
Die Beurteilung der Frage, welches Beförderungsmittel zweckmäßigerweise benutzt wird, hat sich auf die Gesamtheit aller Kriterien zu beziehen, die für eine solche Entscheidung bei objektiver Betrachtungsweise als erheblich anzusehen sind. (Hinweis auf E vom 21.11.979, 2503/79)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X02Im RIS seit
22.06.2006