RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0021

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Veröffentlicht am 16.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0004 E 12. Oktober 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Die Beurteilung der Frage, welches Beförderungsmittel zweckmäßigerweise benutzt wird, hat sich auf die Gesamtheit aller Kriterien zu beziehen, die für eine solche Entscheidung bei objektiver Betrachtungsweise als erheblich anzusehen sind. (Hinweis auf E vom 21.11.979, 2503/79)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X02

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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