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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GehG 1956 §20b idF 1972/214;Rechtssatz
Ein Beförderungsmittel ist als öffentlich anzusehen, wenn es allgemein zugänglich ist und Beförderungspflicht besteht (Hinweis auf E 27.4.1972, 0256/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X04Im RIS seit
22.06.2006