RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0021

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Veröffentlicht am 16.11.1987
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b idF 1972/214;
KflG 1952 §1 Abs1;

Rechtssatz

Ein Beförderungsmittel ist als öffentlich anzusehen, wenn es allgemein zugänglich ist und Beförderungspflicht besteht (Hinweis auf E 27.4.1972, 0256/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X04

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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