RS Vwgh 1987/11/17 AW 87/07/0047

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §114;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0376 B 2. Jänner 1985 VwSlg 11632 A/1985 RS 3

Stammrechtssatz

Auch bei Vorliegen einer generellen wasserrechtlichen Bewilligung eines bevorzugten Wasserbaues gilt der Grundsatz, dass der Berechtigte vor der Einräumung der erforderlichen Zwangsrechte von der ihm erteilten Bewilligung keinen Gebrauch machen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987070047.A01

Im RIS seit

17.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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