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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §114;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/07/0376 B 2. Jänner 1985 VwSlg 11632 A/1985 RS 3Stammrechtssatz
Auch bei Vorliegen einer generellen wasserrechtlichen Bewilligung eines bevorzugten Wasserbaues gilt der Grundsatz, dass der Berechtigte vor der Einräumung der erforderlichen Zwangsrechte von der ihm erteilten Bewilligung keinen Gebrauch machen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987070047.A01Im RIS seit
17.12.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008