RS Vwgh 1987/11/17 86/04/0134

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §347 Abs1;
GewO 1973 §7;

Rechtssatz

Ausführungen zur Verletzung von Verfahrensvorschriften (Begründungsmängel und Feststellungsmängel) durch einen Bescheid, mit dem die Ausübung des Gewerbes "Pflasterer in Form eines Industriebetriebes" untersagt wurde, weil die Verlegemaschinen auch bei handwerksmäßig geführten Betrieben üblich sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040134.X01

Im RIS seit

27.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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