RS Vwgh 1987/11/18 84/13/0083

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Veröffentlicht am 18.11.1987
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22
EStG 1972 §23
EStG 1972 §4 Abs4

Rechtssatz

Erhält ein ausscheidender Kommanditist eine Abfindungszahlung, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß sowohl dem Abfindungsbetrag als auch einem allfälligen negativen Kapitalkonto stille Reserven und/oder ein Firmenwert gegenüberstehen. Das negative Kapitalkonto wird in einem derartigen Fall lediglich dazu führen, daß nicht der volle auf stille Reserven und/oder Firmenwert entfallende Kaufpreis ausbezahlt, sondern (teilweise) mit dem negativen Kapitalkonto gegenverrechnet wird.

Schlagworte

Kommanditist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130083.X02

Im RIS seit

03.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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