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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs8;Rechtssatz
Wird eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung (Gutschrift) erst Jahre nach der erfolgten Lieferung oder Leistung ausgestellt, so besteht erst dann der Anspruch auf den Vorsteuerabzug; in diesem Falle stimmt der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann, nicht überein (vgl Doralt-Ruppe I3, S 316 und Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer IV Tz 139 § 12).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130204.X03Im RIS seit
18.11.1987