RS Vwgh 1987/11/18 86/13/0204

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Veröffentlicht am 18.11.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs8;
UStG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Wird eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung (Gutschrift) erst Jahre nach der erfolgten Lieferung oder Leistung ausgestellt, so besteht erst dann der Anspruch auf den Vorsteuerabzug; in diesem Falle stimmt der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann, nicht überein (vgl Doralt-Ruppe I3, S 316 und Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer IV Tz 139 § 12).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130204.X03

Im RIS seit

18.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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