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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ErbStG §3 Abs5;Rechtssatz
Durch § 3 Abs 5 Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz wird nicht der Zeitraum bestimmt, innerhalb dem für jede Art von Heiratsgut dessen Hingabe und die Eheschließung liegen können, ohne daß der Hingabe des Heiratsgutes die Qualifikation als außergewöhnliche Belastung zu versagen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130006.X01Im RIS seit
18.11.1987