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EStGNorm
EStG 1972 §22Rechtssatz
Wird eine Abfindungszahlung an einen lästigen Gesellschafter behauptet, dann ist ein tatsächlich nachgewiesenes gesellschaftsschädigendes Verhalten des Gesellschafters vor seinem Ausscheiden aus einer Kommanditgesellschaft Voraussetzung dafür, um die Abfindungszahlung rechtlich als sofort abschreibbaren Aufwand zu beurteilen.
Schlagworte
KommanditistEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130083.X01Im RIS seit
03.03.2020Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020