RS Vwgh 1987/11/19 86/08/0230

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Veröffentlicht am 19.11.1987
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §65 Abs2;

Rechtssatz

Im Falle einer Konkurrenz der Interessen des Anspruchsberechtigten mit denjenigen seiner nahen Angehörigen müssen die Interessen des Anspruchsberechtigten vorgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080230.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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