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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §65 Abs2;Rechtssatz
Im Falle einer Konkurrenz der Interessen des Anspruchsberechtigten mit denjenigen seiner nahen Angehörigen müssen die Interessen des Anspruchsberechtigten vorgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080230.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009