RS Vwgh 1987/11/19 87/08/0152

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Veröffentlicht am 19.11.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Ein Rechtssatz, dass ein das angemessene Ausmaß übersteigender Teil des Entgeltes JEDENFALLS nicht in die Beitragsgrundlage einzubeziehen sei, lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080152.X02

Im RIS seit

03.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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