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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs1;Rechtssatz
Ein Rechtssatz, dass ein das angemessene Ausmaß übersteigender Teil des Entgeltes JEDENFALLS nicht in die Beitragsgrundlage einzubeziehen sei, lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080152.X02Im RIS seit
03.04.2006Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011