Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Zuwendungen des Dienstgebers an einen Dienstnehmer, die nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Dienstnehmers anzusehen sind, sondern Motiven entspringen, die mit der Arbeitsleistung nicht zusammenhängen, können nicht als beitragspflichtiges Entgelt gewertet werden (Hinweis auf E 3.10.1982, 0426/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080152.X04Im RIS seit
03.04.2006Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011