RS Vwgh 1987/11/19 87/08/0152

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Veröffentlicht am 19.11.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Zuwendungen des Dienstgebers an einen Dienstnehmer, die nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Dienstnehmers anzusehen sind, sondern Motiven entspringen, die mit der Arbeitsleistung nicht zusammenhängen, können nicht als beitragspflichtiges Entgelt gewertet werden (Hinweis auf E 3.10.1982, 0426/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080152.X04

Im RIS seit

03.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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