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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Da nach § 51 Abs 6 ROG bei Sondernutzung im Freiland ein Gutachten eines SV für das JEWEILIGE Fachgebiet einzuholen ist, hätte es hier für die geplante Errichtung einer Müllkompostieranlage der Beiziehung eines SV für Abfallbeseitigung (in Form einer Müllkompostieranlage) bedurft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987060037.X01Im RIS seit
13.03.2006