RS Vwgh 1987/11/19 86/08/0230

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Veröffentlicht am 19.11.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §65 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Zustimmung nach § 65 Abs 2 GSVG kann nur erteilt werden oder nicht. Sachliche oder zeitliche Korrekturen der Behörde würden einen unerlaubten Eingriff in den Zessionsvertrag darstellen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080230.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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